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Meine Rechte als Patient

Informationen für Patienten.

Als Patient haben Sie ein Anrecht darauf, alles über Ihre Krankheit und Behandlung zu erfahren. Sie müssen u.a. darüber informiert werden,

  • was Ihnen fehlt,
  • welche seitens der Ärzte vertretbaren Behandlungsmöglichkeiten es gibt,
  • welche Komplikationen und Nebenwirkungen mit einer Untersuchung oder Behandlung verbunden sein können,
  • welche Vorbeuge- und Pflegemaßnahmen es gibt,
  • welche Konsequenzen es haben kann wenn Sie sich gegen eine Behandlung entscheiden.

Sie können diese Informationen ablehnen.

Informationen für Jugendliche

Sind Sie zwischen 15 und 18 Jahre alt, haben Sie selbst ein Anrecht auf Informationen über Ihre Krankheit und Behandlung. Ihre Eltern müssen diese Informationen in der Regel auch erhalten, aber es wird ausgehend von der Situation beurteilt, wie viel sie erfahren sollen. Dabei werden die Schwere der Krankheit, die Behandlungsart, Ihre Reife und der etwaige Bedarf an einer Weiterführung der Behandlung zu Hause berücksichtigt.

Als Patient bestimmen Sie selbst, ob eine Untersuchung oder Behandlung eingeleitet werden soll auch für den Fall, dass es nur eine einzige Behandlungsmöglichkeit gibt. Wenn die Behandlung geändert wird oder neue Angaben hinzugekommen sind, haben Sie ein Anrecht auf diese neuen Informationen. Wiederum müssen Sie Ihre Zustimmung dazu geben, dass die Behandlung fortgeführt oder geändert wird. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen.
 
Besteht ein umgehender Behandlungsbedarf, kann der Arzt Sie jedoch ohne Ihre Zustimmung untersuchen und behandeln – z.B. wenn Sie bewusstlos sind und Ihre Zustimmung daher nicht erteilen können.

Zustimmung zur Behandlung von Kindern

Nach Absprache mit dem Personal haben Sie als Eltern die Möglichkeit, sich für die bestmögliche Behandlung Ihres Kindes zu entscheiden. Nahezu jede Behandlung und Untersuchung ist ein Angebot. Die Entscheidung muss auf Informationen und einem Dialog beruhen. Daher werden Sie dazu aufgefordert,
 
Fragen über die Konsequenzen der Behandlung und über die Dinge zu stellen, die Ihnen unklar sind.

Zustimmung von Jugendlichen

Sind Sie zwischen 15 und 18 Jahren alt, haben Sie ein Recht darauf, selbst zu bestimmen, und Sie müssen selbst Ihre Zustimmung geben. Ihre Eltern sind jedoch auch in Ihre Entscheidung mit einzubeziehen. Falls Sie nicht in der Lage sind, die Konsequenzen Ihrer Entscheidung zu verstehen, muss der Inhaber des elterlichen Sorgerechts für Sie Stellung nehmen. Es ist Aufgabe des Gesundheitspersonals zu beurteilen, ob Sie selbst in der Lage sind, die Situation zu verstehen.

Zustimmung durch Familienangehörige 

Falls eine Person dauerhaft nicht in der Lage ist, ihre Zustimmung zu geben, z.B. bei bestimmten Formen von schwerer Demenz, sind die Informationen über die Gesundheit des Patienten einer anderen Person mitzuteilen, die im Namen des Patienten Stellung nimmt. Der Patient muss jedoch im größtmöglichen Maße an der Planung des Untersuchungsund Behandlungsverlaufs teilnehmen.
 
Üblicherweise tritt der engste Familienangehörige ein – d.h. ein unter demselben Dach lebender Ehegatte, ein nichtehelicher Ehepartner, Kinder oder andere Verwandte. Es muss sich jedoch nicht um ein Familienmitglied handeln, da auch andere Personen, mit denen der Patient eng verbunden ist, in Frage kommen kann. Das verantwortliche Gesundheitspersonal beurteilt dies von Fall zu Fall.

Alle öffentlichen Angestellten unterliegen der Schweigepflicht über persönliche und gesundheitliche Angaben, über die sie in Ihrer Arbeit Kenntnis erlangen.
 
Die Angaben, die Sie hierüber machen, dürfen üblicherweise nicht weitergegeben werden. Diese Regel gilt für das gesamte Gesundheitspersonal, auch für selbständige und private Angestellte, z.B. Hausärzte und Physiotherapeuten.
 
Sind Sie in einem Behandlungsverlauf und müssen von mehreren Personen oder an verschiedenen Orten behandelt werden, gilt jedoch, dass die notwendigen Angaben über Ihre Gesundheit an diejenigen weitergegeben werden dürfen, die Ihre Behandlung weiterführen.
 
Das gilt auch bei einer fortgesetzten Behandlung beim Hausarzt. Sie haben das Recht, eine Weitergabe von Angaben zu verweigern. Die Schweigepflicht bedeutet, dass Sie als naher Verwandter nur dazu berechtigt sind, z.B. Angaben über Ihren Ehepartner zu erhalten, wenn Ihr Ehepartner seine Zustimmung erteilt hat.

Ausnahmen

Angaben können weitergegeben werden, z.B. an andere Behörden, Versicherungsgesellschaften u.a., wenn

  • Sie schriftlich Ihr Einverständnis erklärt haben, dass bestimmte Angaben weitergegeben warden dürfen,
  • die Gesetzgebung dies vorschreibt oder
  • es unter wesentlicher Rücksi- chtnahme auf Sie selbst oder andere notwendig ist. 

Elektronische Gesundheitsangaben

Ärzte, Hebammen, Krankenschwestern/Krankenpfleger, Sozial- und Gesundheitsassistenten und Radiographen, die an Ihrer Behandlung teilnehmen, können Angaben über Ihren Gesundheitszustand und andere vertrauliche Angaben von elektronischen Systemen einholen, wenn dies aus Rücksicht auf Ihre Behandlung nötig ist.
 
Sonstiges Gesundheitspersonal hat entsprechende Möglichkeiten – jedoch beschränkt auf Angaben von der Abteilung, mit der Sie verbunden sind. Die vertraulich behandelten Angaben können beispielsweise im Zusammenhang mit der Ausbildungjüngerer Ärzte oder im Zusammenhang mit der Qualitätsentwicklung der Leistungen des Krankenhauses verwendet werden. Sie haben das Recht, zu verweigern, dass bei der Behandlung elektronische Angaben über Sie eingeholt werden.

In Ihre Krankenakte sind alle wesentlichen Angaben über die Ursache Ihres Besuchs, Diagnose, Krankheitsverlauf, Rezepte und Untersuchungsergebnisse/ Operationsverläufe einzutragen. Auch Informationen über und die Zustimmung zu einer Behandlung müssen aus der Krankenakte hervorgehen. Sie können den Behandelnden bitten, Ihnen Ihre Krankenakte zu zeigen oder eine Kopie davon zu erhalten. Auf Wunsch können Sie jemanden vom Gesundheitspersonal bitten, Ihnen dabei zu helfen, Ihre Krankenakte besser zu verstehen. Das Recht auf Akteneinsicht setzt voraus, dass Sie über 15 Jahre alt sind. Andere Personen dürfen Ihre Krankenakte nicht ohne Ihre Zustimmung sehen. Eltern dürfen jedoch in der Regel die Krankenakte Ihrer Kinder unter 18 Jahren sehen, aber z.B. Ehegatten dürfen nicht ohne Weiteres die Krankenakte Ihres Ehegatten sehen.

Elektronische Krankenakte 

Krankenaktenangaben von Ihren Behandlungsverläufen in Krankenhäusern und Psychiatrien wird in die elektronische Krankenakte übertragen. Hier haben Sie im Allgemeinen die Möglichkeit, Angaben einzusehen und Ihre Behandlung zu verfolgen. Die elektronische Krankenakte finden Sie unter www.sundhed.dk. Wählen Sie „Se din journal fra sygehuset“ („Sehen Sie Ihre Krankenakte vom Krankenhaus“). Sie können sich mit Ihrem NemID einloggen.

Todesfall

Nach einem Todesfall können die engsten Verwandten nach Kontaktierung des Krankenhauses Angaben über den Krankheitsverlauf, die Todesursache und die Todesart erhalten. Dies setzt voraus, dass der Verstorbene sich nicht gegen eine Herausgabe der Angaben ausgesprochen hat.

Es handelt sich um ein Angebot für Patienten mit komplexen Verläufen in verschiedenen Fachbereichen. Patient-verantwortliche Arzt ist für Sie:

  • der in verschiedenen Fachbereichen untersucht und behandelt wird
  • mehr als eine Erkrankung hat
  • oft stationär aufgenommen ist, über einen längeren Zeitraum und längerem Verlauf, solange die Diagnostik und Behandlung noch nicht abgeschossen ist
  • wenn Komplikationen mit ihrer chronischen Erkrankung einhergehen
  • eine Krebserkrankung haben

Der Sinn des Patient-verantwortlichen Arztes ist es das sie als Patient das Gefühl haben, dass sich ein roter Faden durch ihre Behandlung zieht. Der Patient-verantwortliche Arzt hat die übergeordnete Verantwortung über ihren Behandlungsverlauf. Sie werden während ihres Behandlungsverlaufs von unterschiedlichen Ärzten untersucht und behandelt. Sollten jedoch größere Entscheidungen bezüglich ihrer Behandlung getroffen werden müssen, wird ihr Patient-verantwortliche Arzt in die Entscheidung mit einbezogen.

Durch das Verfassen einer Patientenverfügung, während Sie gesund sind, können Sie gewährleisten, dass die Ärzte Ihren Wünschen nach einer Behandlung folgen, falls Sie im Sterben liegen und sich nicht selbst dazu äußern können.
So lange Sie bei Bewusstsein sind und selbst Ihre Wünsche äußern können, sind diese Wünsche zu respektieren.

Eine Patientenverfügung wird somit erst ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem Ärzte und Angehörige nicht länger mit Ihnen in Kontakt kommen können.

Inhalt der Patientenverfügung

In der Patientenverfügung kreuzen Sie an, ob Sie eine Behandlung wünschen, falls der Tod unabwendbar ist und die Behandlung nur dazu dient, Ihr Leben zu verlängern. Sie können eine lebensverlängernde Behandlung in einer Situation ablehnen, in der Sie hilflos und ohne Hoffnung auf Besserung bettlägerich sind.
 
Eine Patientenverfügung bietet nicht die Möglichkeit einer aktiven Sterbehilfe.

So erstellen Sie die Patientenverfügung

Sie erstellen eine Patientenverfügung, indem Sie ein Faltblatt ausfüllen, welches Sie u.a. in der Apotheke erhalten. Das ausgefüllte Faltblatt schicken Sie an:
 
Rigshospitalet
Livstestamenteregisteret, afsnit 4102
Blegdamsvej 9
DK-2100 Kopenhagen Ø
Tel. +45 35 45 52 69.

Die Eintragung der Patientenverfügung kostet 50,00 DKK. Sie können die Gebühr für die Patientenverfügung auch über www.sundhed.dk überweisen.
 
Sie können eine Patientenverfügung jederzeit widerrufen. Patientenverfügung kann unter folgenden Bedingungen widerrufen werden:

  • Sie einen Brief an das Livstestamentregistret schreiben
  • Sie es gegenüber einer Gesundheitsperson mündlich bekanntgeben
  • Wenn sie über einen NemID verfügen können sie die Patientenverfügung unter www.sundhed.dk widerrufen

In Dänemark werden Organe nur dann für Transplantationen verwendet, wenn man selbst oder enge Angehörige seine Zustimmung erteilt hat/haben. Alle über 18 Jahre können selbst bestimmen, ob Sie eine Transplantation ihrer Organe im Falle eines Hirntodes zulassen möchten. Haben Sie selbst nicht dazu Stellung genommen oder Ihre Entscheidung weder schriftlich noch mündlich mitgeteilt, müssen sich Ihre Angehörigen gegebenenfalls dafür oder dagegen entscheiden.
 
Sie können Ihre Haltung auf drei verschiedene Arten mitteilen:

  • teilen Sie Ihren Angehörigen Ihre Haltung mit,
  • füllen Sie die Spenderkarte aus,
  • melden Sie sich beim Spender- register („Donorregistret“) an.

Die Anmeldung beim Spenderregister kann auch elektronisch über www.sundhed.dk erfolgen.

In der Broschüre „Organdonor“ („Organspender“), die Sie u.a. in der Apotheke, in der Bücherei oder im Krankenhaus erhalten, erfahren Sie mehr.

Styrelsen for Patientklager (Behörde für Patientklagen)

Die Behörde für Patientklagen, ist eine selbständige und unabhängige Instanz, die alle Klagen behandelt. Sie können über Ihren Behandlungsverlauf oder wenn Sie meinen, dass die Rechte, die Ihnen gemäß der Gesetzgebung bei der Krankenhausaufnahme zustehen, nicht erfüllt wurden.

Die engen Verwandten eines Verstorbenen können im Namen des Verstorbenen Beschwerde einlegen.

Klagen über den Behandlungsverlauf oder Klagen über mangelnde Einhaltung der Patientenrechte wird von der Behörde für Patientklagen behandelt. Klagen über die Fachlichkeit einzelner Gesundheitspersonen werden vom der Sundhedsvæsens Disziplinnævn, die dem Styrelsen for Patientklager unterliegen, behandelt.

Sie können weitere Informationen über die Klagemöglichkeiten auf der Homepage des Styrelsen for Patientklager erhalten.

Klagefristen und Procedure

Die Beschwerdefrist beträgt 2 Jahre. Das bedeutet, dass die Beschwerde innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem Sie zum ersten Mal den Verdacht auf eine etwaige Fehlbehandlung hatten. Bei einer Beschwerde über eine Entscheidung über Patientenrechte (beispielsweise Wartezeiten) beträgt die Beschwerdefrist 4 Wochen ab dem Zeitpunkt der erteilten Mitteilung. Wenn Sie eine Beschwerde eingereicht haben, wird Ihnen innerhalb von 4 Wochen ein Dialog mit dem Krankenhaus angeboten. Der Dialog ist ein Angebot für Sie und soll versuchen, die Fragen zu klären, um die sich Ihre Beschwerde handelt. Der Dialog kann telefonisch, per Brief/E-Mail oder durch ein direktes Treffen erfolgen. Sie dürfen gern einen Verwandten oder eine andere Person zum Dialog hinzuziehen. Nach dem Dialog entscheiden Sie, ob Sie weiterhin anIhrer Beschwerde festhalten möchten.

Klagehilfe

Sie können Hilfe bei Ihrer Beschwerde bekommen, indem Sie sich an das Krankenhaus, das Patientenbüro der Region oder direkt an die Behörde für Patientklagen (Styrelsen for Patientsikkerhed) wenden.

Wenn Sie Beschwerde einlegen möchten, benötigen Sie eine besondere Beschwerdeformular. Dieses Formular erhalten Sie auf Anfrage beim Krankenhaus, beim Patientenbüro der Region Süddänemark (Patientkontoret i Region Syddanmark) oder unter www.stpk.dk. Verfügen sie über eine NemID können sie das Formular auch unter www.borger.dk herunterladen. Adressen und Telefonnummern finden Sie am Ende dieser Broschüre. Die Behörde für Patientklagen und des Sundhedsvæsens Disciplinærnævn können keine Entschädigung anerkennen. Dies kann hingegen Patienterstatningen - siehe unter 10. Entschädigung.

Beschwerden über die Dienstleistungen der Krankenhäuser

Dienstleistungsbeschwerden sind Beschwerden über das Benehmen des Personals, die physischen Rahmenbedingungen, das Dienstleistungsniveau, Verpflegung usw.
 
Schicken Sie Ihre Beschwerde

  • an die Leitung der Abteilung, zu der Sie Kontakt hatten,
  • die Krankenhausleitung des betreffenden Krankenhauses
  • das Patientenbüro der Region Süddänemark (Patientkontoret i Region Syddanmark).

Vergessen Sie nicht, Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse anzugeben, damit man sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzen kann.

Als Patient oder Angehöriger haben Sie die Möglichkeit, ein unbeabsichtigtes Ereignis, das sich im Krankenhaus zugetragen hat, zu melden. Unter einem unbeabsichtigtes Ereignis ist ein Ereignis zu verstehen, das nicht geplant war und das aus irgendeinem Grunde nicht wie erwartet verlief. Sicherheitsmängel oder -lücken haben somit dazu geführt, dass ein Patient geschädigt wurde oder dem Risiko einer Schädigung ausgesetzt war.

Als Patient oder Angehöriger sind Sie häufig der Erste, der feststellt, wenn etwas beinahe schiefgeht oder ein Fehler geschieht. Das Krankenhaus kann aus den Erfahrungen lernen, damit sich das Gleiche nicht wiederholt. Daher ist es wichtig, von unbeabsichtigten Ereignissen und Fehlern zu erfahren.
 
Unter stps.dk finden Sie ein Formular, in dem Sie ein unbeabsichtigtes Ereignis melden können. Im Formular finden Sie auch eine Anleitung.

Unter stps.dk können Sie mehr über die Berichterstattung von unbeabsichtigten Ereignissen lesen.

Entschädigung bei Behandlungsschäden Falls Ihnen bei Ihrer Untersuchung oder Behandlung in einem Krankenhaus in Dänemark ein körperlicher Schaden zugeführt wird, können Sie bei der Patientenversicherung eine Entschädigung beantragen. Auch Patienten, die von einem öffentlichen Krankenhaus zur Behandlung an ein Privatkrankenhaus/ eine Privatklinik in Dänemark oder im Ausland verwiesen werden, können bei der Patientenversicherung eine Entschädigung beantragen.
 
Sie können ebenfalls eine Entschädigung beantragen, falls sich während der Behandlung im Krankenhaus ein Unfall ereignet hat und sich der Unfall innerhalb des Bereiches des Krankenhauses zugetragen hat. Das Krankenhaus kann jedoch nur im Rahmen der allgemeinen entschädigungsrechtlichen Bestimmungen für den Unfall verantwortlich gemacht werden.
 
Die Höhe der Entschädigung muss 10.000 DKK übersteigen. Sie können keine Entschädigung erhalten, weil das Ergebnis Ihrer Behandlung nicht gemäß Ihren Erwartungen ausfällt.
 
Sie müssen den Schaden spätestens 3 Jahre nach Kenntnisnahme des Schadens und spätestens 10 Jahre nach Eintreten des Schadens anmelden.
 
Für Spender und gesunde Versuchspersonen gelten besondere Bestimmungen.

Entschädigung für Arzneimittelschäden 

Es wurde eine besondere Entschädigungsregelung für den Fall festgesetzt, dass Sie aufgrund eines Arzneimittels einen körperlichen Schaden erleiden.
Die Entschädigungsregelung gilt für körperliche Schäden, die von einem an den Patienten ausgegebenen Arzneimittel verursacht wurden. Die Höhe der Entschädigung muss 3.000 DKK übersteigen. Sie können keine Entschädigung für einen Schaden bekommen, die dazu führt, dass ein Arzneimittel keine Wirkung gegen die Krankheit hat.
 
Ein Arzneimittelschaden ist spätestens 3 Jahre nach Kenntnisnahme anzumelden.

Anmeldung

Falls Sie eine Entschädigung beantragen möchten, ist der Schaden auf einem besonderen Anmeldeformular bei der Patientenversicherung anzumelden. Das Formular erhalten Sie auf Anfrage beim Krankenhaus, beim Patientenbüro der Region Süddänemark („Patientkontoret i Region Syddanmark“) oder unter www.pebl.dk

Information über Wartezeiten

Die Information über Wartezeiten zur Behandlung ausgewählter Krankheiten erhalten Sie beim dänischen Gesundheitsministerium („Ministeriet for Sundhed og Forebyggelse“) unter www. venteinfo.dk oder bei den Patientenberatern. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Wahl des Krankenhauses und lassen Sie sich vom Arzt bei Ihrer Wahl beraten. Das bietet die größte Sicherheit für eine zufriedenstellende Lösung.

Überweisung

Der Arzt kann Sie ins gewählte Krankenhaus überweisen. Bitte beachten Sie, dass der Arzt im Falle einer Verschlechterung Ihres Zustandes beurteilt, ob die Überweisung geändert werden sollte.
Das Krankenhaus wird Ihre Behandlung vorziehen können, falls dies möglich ist.

Maximale Wartezeiten

Lebensbedrohliche Krebs- oder Herzkrankheiten sind innerhalb einer bestimmten Frist zu behandeln. Wurden Sie in ein Krankenhaus überwiesen, das die Behandlungsgarantie nicht einhalten kann, ist das Krankenhaus verpflichtet, Sie aus eigenem Antrieb in ein anderes Krankenhaus in oder außerhalb von Dänemark zu überweisen.

Gebrauch der freien Krankenhauswahl

Falls Sie von der freien Krankenhauswahl Gebrauch machen möchten, empfiehlt sich die Wahl eines Krankenhauses bereits vor Ihrer Voruntersuchung. Eine Voruntersuchung, die in einem anderen Krankenhaus erfolgt ist, wird von einem anderen Krankenhaus nicht immer akzeptiert.

Erweiterte freie Krankenhauswahl

Wurden Sie zur Behandlung in ein Krankenhaus in Ihrer eigenen Region überwiesen, so erweitern sich Ihre Möglichkeiten, falls Sie mehr als 2 Monate auf die Behandlung selbst warten müssen. Sie können in dem Fall eine Behandlung in privaten Krankenhäusern und Kliniken in Dänemark und Krankenhäuser im Ausland wählen, die eine besondere Vereinbarung mit den Regionen haben. Die erweiterte freie Krankenhausregel gilt jedoch nicht für alle Behandlungsformen.
 
Falls Sie mit einer schweren Krankheit behandelt werden müssen, erweitern sich Ihre Wahlmöglichkeiten bereits, falls Sie mehr als 1 Monat warten müssen.
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.sygehusvalg.dk

In der Regel müssen Sie selbst für Ihren Transport zum und vom Krankenhaus sorgen und bedeuten, dass in gewissen Fällen Zuschüsse für Transportausgaben gewährt werden oder ein Transport angeboten wird.

Weitere Informationen über Zuschüsse für Transportausgaben finden Sie auf regionsyddanmark.dk 

Da finden sie auch die Broschüre über Beförderung, Transport til og fra sygehuset (Transport zum und vom Krankenhaus), die die Bestimmungen über Transport und Entschädigung für Beförderung vertieft. Für Rentner gelten besondere Bestimmungen, siehe weitere Informationen in der Broschüre.

Transport im Zusammenhang mit der freien Krankenhauswahl

Wenn Sie sich für eine Behandlung in einem Krankenhaus außerhalb der Region entschieden haben, ohne dass dies nach Einschätzung des Arztes für die Behandlung der Krankheit notwendig ist, müssen Sie selbst für den Transport sorgen und den Transport ganz oder teilweise selbst bezahlen. Eine etwaige anschließende Entschädigung wird nach den Bestimmungen der Transportentschädigung zum nächstgelegenen Krankenhaus, das die Behandlung hätte vornehmen können, ausgezahlt.

13. Beratung durch das Patientenbüro, Region Süddänemark (Patientkontoret, Region Syddanmark)
Patientberater gibt es im Patientbüro im Regionshaus in Vejle.

Die Aufgabe des Beraters ist es den Patient zu unterstützen und Informationen über das Gesundheitswesen zu geben:

  • Die Rechte des Patienten
  • Abklärung von Missverständnissen
  • Beratung über die verschiedenen Klagemöglicheiten
  • Die freie Krankenhauswahl
  • Die Wartezeiten

Links für weitere Informationen

Regionsyddanmark.dk
Auf der homepage der Region Süddänemark können sie unter Sundhed eine Reihe verschiedener Informationen über das Gesundheitwesen finden.

Sygehussonderjylland.dk

Sygehuslillebaelt.dk
Auf der homepage des Krankenhaus Lillebaelts finden sie verschiedene Informationen über das Krankenhaus und Kontaktinformationen zur Krankenhausleitung.

Sum.dk
Auf der homepage des Gesundheits- und Älterenministeriums (Sundheds- og ældreministeriets) finden sie nützliche Informationen zu Medizin und Medizinzuschüsse.

Sundhed.dk
Auf dieser homepage finden sie Informationen über eigene Gesundheitsdaten, Patientenhandbuch, Informationen zur Organspende, Patientverfügung, Übersicht über das dänische Gesundheitssystem, Kontaktinformationen zu niedergelassenen Allgemeinmedizinern, Fachärzten, Physiotherapeuten oder Zahnärzten. Darüber hinaus finden sie  Kontaktinformationen  für akute Hilfe, Krankenhausabteilungen, Apotheken und mehr.

Mitsygehusvalg.dk
Auf dieser Homepage finden sie Informaitonen bezüglich Wartezeiten für die Behandlung spezieller Erkrankungen.

Sygehusvalg.dk
Sollte die Wartezeit bis zur Feststellung der Diagnose länger als 30 Tage sein, haben sie das Recht der freien Krankenwahl. Haben sie einen Termin erhalten der jenseits dieser 30 Tage liegt können sie auf www.sygehusvalg.dk die Möglichkeiten für eine Untersuchung und Behandlung in einem Privatkrankenhaus.

Nützliche Adressen

Patientkontoret, Regionshuset
Damhaven 12 DK-7100 Vejle
P: +45 76 63 14 90
M: patientkontoret@rsyd.dk W: regionsyddanmark.dk
 
Krankenhaus Lillebælt
Beriderbakken 4 DK - 7100 Vejle
P: +45 76 36 20 00
M: sygehus.lillebaelt@rsyd.dk W: sygehuslillebaelt.dk
 
Styrelsen for Patientklager
Oluf Palmes Allé 18H
8200 Aarhus N 
P: +45 72 33 05 00
M: pf@patientforsikringen.dk W: stpk.dk
 
Patienterstatningen
Kalvebod Brygge 45
1560 København V 
P: +45 33 12 43 43
M: pebl@patienterstatningen.dk  W: pebl.dk

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